-8- 2010.RRGR.11005], konsultiert am 27.12.2023) ist dazu ausgeführt, dass bis dato nur die regionalen Spitalzentren und das Inselspital von der Liegenschaftssteuer ausgenommen gewesen seien. Das revidierte KVG und die entsprechende kantonale Einführungsverordnung sähen demgegenüber eine weitgehende Gleichbehandlung von "privaten" und "öffentlichen" Spitälern vor. Namentlich erhielten sämtliche Leistungserbringer, die auf der kantonalen Spitalliste aufgeführt sind, Vergütungen in Form von Fallpauschalen. Im gemeinsamen Antrag heisst es sodann wörtlich (S. 89):