5.4 Das Angebot der Rekurrentin in den Bereichen Wohnen, Betreuung und Pflege im Alter richtet sich nicht bloss an die Burgerinnen und Burger, sondern an die Allgemeinheit (, Menu "_______" [konsultiert am 27.12.2023]). Wie die anderen Betreiber von Institutionen auf der kantonalen Pflegeheimliste erhält die Rekurrentin für Pflegleistungen Zuwendungen aus der obligatorischen Krankenpflegeversicherung und vom Kanton.