35 Abs. 1 und 2 Bst. k i.V.m. Art. 39 Abs. 1 und 3 KVG) und erhalten auch keine Mittel vom Kanton (vgl. Bericht des Regierungsrats an den Grossen Rat über die Alterspolitik im Kanton Bern 2016, S. 60, abrufbar unter: , Menü "Themen > Statistiken und Publikationen > Publikationen GSI > Publikationen zum Thema Alter" [konsultiert am 27.12.2023], fortan: Bericht über die Alterspolitik). Zulasten der Bewohner gehen die Infrastruktur-, Hotellerie- und Betreuungskosten sowie der Selbstbehalt an den Pflegekosten (Bericht über die Alterspolitik, S. 81). Sofern dazu die eigenen Mittel nicht ausreichen, können Ergänzungsleistungen beantragt werden.