Zugleich hat die Rekurrentin beantragt, das Dossier ohne Durchführung eines Einspracheverfahrens im Sinn eines sogenannten Sprungrekurses direkt an die Steuerrekurskommission des Kantons Bern (fortan: Steuerrekurskommission) weiterzuleiten. C. Die Gemeinde hat die Einsprache mitsamt Beilagen am 21. Dezember 2022 an die Steuerrekurskommission weitergeleitet. Im Begleitschreiben hat sie sich damit einverstanden erklärt, dass die Sache ohne Durchführung eines Einspracheverfahrens direkt durch die Steuerrekurskommission behandelt werde.