A. Die Burgergemeinde A.________ (fortan: Rekurrentin) ist Eigentümerin des Grundstücks B.________ Gbbl. Nr. 1________. Darauf befinden sich u.a. das E.________heim (ein von der Rekurrentin betriebenes Alters- und Pflegeheim), Seniorenwohnungen und das öffentlich zugängliche Restaurant F.________. Mit Verfügung vom 11. November 2022 veranlagte die Einwohnergemeinde B.________ (fortan: Gemeinde) die Rekurrentin für das genannte Grundstück auf eine Liegenschaftssteuer von CHF ________ für das Steuerjahr 2021 (Rekursbeilage 3).