2. Die Beschwerde betreffend Widerruf der Befreiung von der direkten Bundessteuer ab Steuerperiode 2019 wird abgewiesen, soweit darauf eingetreten werden kann. 3. Die Kosten des Verfahrens vor der Steuerrekurskommission, bestimmt auf eine Pauschalgebühr von CHF 2'000.--, werden der Rekurrentin zur Bezahlung auferlegt. 4. Es werden keine Parteikosten gesprochen.