Daraus ist ersichtlich, dass die Treuhandkammer damals ein Honorar von CHF 410.-- im obersten Bereich angesiedelt hat für anspruchsvolle Arbeiten, Spezialfragen, welche von qualifizierten Beratern mit langjähriger Erfahrung bearbeitet werden. Diesbezüglich ist festzuhalten, dass der Stiftungsratspräsident und Geschäftsführer Anwalt ist und nicht diplomierter Immobilientreuhänder. Es lässt sich daher nicht sagen, dass es sich bei ihm um eine höher qualifizierte