- 13 - Geschäftsführer ist, einen Honoraransatz von CHF 410.-- in Rechnung stellt. Die Rekurrentin hält diesen Ansatz für angemessen und beruft sich dabei auf eine Studie des Schweizerischen Instituts für Klein- und Mittelunternehmen der Universität St. Gallen, welche im Jahre 2005 ein Mittel von CHF 425.-- pro Stunde für "Ertragsgemeinschaften" ermittelt haben will (Rekurs- und Beschwerdeschreiben vom 5.12.2023, Ziff. 2.5).