5.5 Im Weiteren finden sich in den Akten keine Hinweise, dass die Rekurrentin ihre Liegenschaften gezielt an finanziell schwächere Bevölkerungsschichten vermietet. Vielmehr dürften die Mietverhältnisse wohl zu marktüblichen Konditionen abgeschlossen werden. Wenn die Rekurrentin mit einer gewerblich orientierten Struktur (E. 5.2) auf dem Mietmarkt auftritt und Wohnungen zu marktüblichen Konditionen anbietet, steht sie in Konkurrenz mit privatwirtschaftlichen Unternehmen, welche im gleichen Markt tätig sind. Die Gewährung einer Steuerbefreiung würde damit das Prinzip der Wettbewerbsneutralität verletzen.