Verwaltungskosten sind zwar eine Voraussetzung dafür, dass eine Organisation die Förderung des Stiftungszwecks überhaupt umsetzen kann. Werden vorliegend jedoch die Verwaltungskosten der letzten Jahre in das Verhältnis zu den gemeinnützigen Unterstützungsleistungen und Spenden gesetzt, erweist sich, dass der Verwaltungsaufwand jeweils mindestens das eineinhalbfache der ausgerichteten Unterstützungsleistungen ausmacht (in den Jahren vor 2019 sogar weit über das Doppelte). Für eine Steuerbefreiung ist jedoch unumgängliche Voraussetzung, dass der grösste Anteil der Mittel unmittelbar und effektiv dem steuerbefreiten gemeinnützigen Zweck zugutekommen muss.