Auch ist in casu nicht zu bezweifeln, dass die von der Rekurrentin vorgenommenen Bauprojekte längerfristig höhere Erträge generieren. Die Vorgehensweise der Rekurrentin und ihre wirtschaftlichen Tätigkeiten gehen in ihrem Umfang und Struktur jedoch über die blosse Vermögensverwaltung hinaus. Vielmehr weisen die Handlungen der Rekurrentin Merkmale einer gewerblichen Tätigkeit auf. Juristische Personen, die sich gemeinnützigen Zwecken widmen, können indes nur von der Steuerpflicht befreit werden, wenn sie keine Erwerbszwecke verfolgen.