Weiter habe sich auf einem im Nachlass befundenen Grundstück in F.________ ein Asbest verseuchtes Bauernhaus befunden, welches zur Erfüllung der vom Stifter vorgesehenen Stiftungszwecke völlig ungeeignet war. Deswegen sei das Bauernhaus aufgrund eines Entscheids des Stiftungsrats der Rekurrentin durch einen Neubau ersetzt worden. Der damit bzw. mit dem Bau und der Vermietung des neuen Mehrfamilienhauses in F.________ verbundene Aufwand in den vergangenen Jahren und insbesondere im Jahr 2018 habe ebenfalls – gerade bei einer mehrjährigen Betrachtungsweise – ausschliesslich der möglichst wirkungsvollen Erfüllung des Stiftungszwecks gedient.