5. Gemäss ihren Statuten bezweckt die Rekurrentin die Linderung von humanitärer Not, die Unterstützung der beruflichen Ausbildung von Kindern und Jugendlichen und die Unterstützung von kulturellen Einrichtungen und Institutionen (vgl. Bst. A hiervor). Dass der Stiftungszweck der Rekurrentin grundsätzlich im Allgemeininteresse liegt, wird von der Steuerverwaltung nicht bestritten. Vielmehr ist strittig, ob die effektiv ausgeübten Tätigkeiten und Aktivitäten der Rekurrentin tatsächlich uneigennützig im Sinne des unter E. 4.2.2 Ausgeführten sind.