Schliesslich dienen die Praxishinweise der Schweizerischen Steuerkonferenz (SSK) vom 18. Januar 2008 zur Steuerbefreiung juristischer Personen (abrufbar unter: , Menu "Themen > Steuerbefreiung" [abgerufen am: 20.3.2024]; nachfolgend: Praxishinweise SSK) der Konkretisierung und einheitlichen Entscheidfindung im Bereich der Steuerbefreiung juristischer Personen, indem sie sich zu ausgewählten Themen des KS Nr. 12 äussern und dabei bestimmte Regelungsweisen bspw. von Privatschulen oder Alters- und Pflegeheimen vorschlagen (vgl. Praxishinweise SSK, S. 5).