4.1 Die Voraussetzungen und die Verfahrensvorschriften der Steuerbefreiung gemäss Art. 83 Abs. 1 Bst. g StG werden in der SBV näher umschrieben. Zur analogen Bestimmung in Art. 56 Bst. g DBG hat die ESTV das Kreisschreiben Nr. 12 über die Steuerbefreiung juristischer Personen vom 8. Juli 1994 (abrufbar unter: , Menu "Themen > 3. Ge- winn- und Kapitalsteuern > Steuerbefreiung wegen Gemeinnützigkeit, öffentlicher Aufgabenerfüllung oder Kultustätigkeiten > Kreisschreiben der Eidgenössischen Steuerverwaltung zur Steuerbefreiung juristischer Personen" [abgerufen am: 20.3.2024]; nachfolgend: KS Nr. 12) erlassen.