2.4 Weiter vertritt die Rekurrentin die Auffassung, die von der Steuerverwaltung vorgebrachten Sachverhalte würden im Wesentlichen vor der im vorliegenden Verfahren zu beurteilenden Periode 2019-2020 liegen und aufgrund der bereits erfolgten Beurteilung durch die Steuerverwaltung am 4. Dezember 2018 nicht mehr Gegenstand des vorliegenden Verfahrens bilden.