E. Am 20. Januar 2023 hat sich die Steuerverwaltung vernehmen lassen und die Abweisung von Rekurs und Beschwerde unter Kostenfolge beantragt. In Bezug auf die Gründe für den Widerruf der Steuerbefreiung verweist sie auf die Verfügung vom 28. Januar 2022 und den Einspracheentscheid vom 2. November 2022 und macht weitere Ausführungen.