Zur tatsächlichen Zweckverfolgung sei hervorzuheben, dass nicht nur die unmittelbare Projektarbeit (Prüfung der Unterstützungsgesuche und Dossiers und Ausrichtung von Spenden, Unterstützungsleistungen und Projektförderungsbeiträgen) eine tatsächliche Zweckverfolgung bedeute, sondern auch die Mittelbeschaffung, die zur Aufrechterhaltung des Betriebs einer Stiftung nötigen administrativen, rechtlichen, organisatorischen und steuerlichen Arbeiten oder Abklärungen. Zwar sei es zutreffend, dass in der in Frage stehenden Zeitperiode während der Dauer des Ersatzneubauprojekts und mit der damit verbundenen Umbruchssituation nicht unbedeutender