Soweit die Steuerverwaltung gestützt auf die gleichen, schon seit über sechs Jahren bekannten Tatsachen die Steuerbefreiung widerrufe, stelle sie sich damit in Widerspruch zu ihrem eigenen, früheren Verhalten (sog. venire contra factum proprium), worin ein unzulässiger Verstoss gegen Treu und Glauben liege. Die Tatsache, dass zu Beginn der Stiftungstätigkeit diverse Liegenschaften verkauft und auf ein vorbestehendes bzw. gestiftetes Grundstück nach erfolgreicher Landumlegung ein Ersatzbau erstellt worden sei, beweise, dass es sich beim Bauprojekt in F.________ nicht um eine unternehmerische Tätigkeit, sondern um eine optimale Vermögens-