D. Mit Eingabe vom 5. Dezember 2022 hat B.________ (Vertreter) im Namen der Rekurrentin gegen den Einspracheentscheid Rekurs betreffend die kantonalen Steuern und Beschwerde betreffend die direkte Bundessteuer bei der Steuerrekurskommission des Kantons Bern (fortan: Steuerrekurskommission) erhoben. Er beantragt, dass der Einspracheentscheid vom 2. November 2022 aufzuheben und der Rekurrentin weiterhin die Steuerbefreiung zu gewähren sei. Zudem sei die Verfügung vom 28. Januar 2022 betreffend Widerruf der verfügten Steuerbefreiung aufzuheben, unter Kosten- und Entschädigungsfolgen.