Auch sei eine gewisse Organisation gegeben, seien doch immerhin zwei Banken mit der Wertschriftenverwaltung, ein Immobilienunternehmen mit der professionellen Vermietung des Neubaus, ein Anwalt als Geschäftsführer und ein Drittunternehmer mit der Buchführung beauftragt worden. Insgesamt sei bezüglich des Neubaus in F.________ von einem unternehmerischen Zweck auszugehen, sodass die Rekurrentin nicht mehr von der Steuerpflicht befreit werden könne.