Nach mehreren Schriftenwechseln widerrief die Steuerverwaltung mit Verfügung vom 28. Januar 2022 die Steuerbefreiung per 31. Dezember 2018. Sie begründete dies hauptsächlich damit, dass bei der Stiftung die zweckentsprechenden bzw. grundsätzlich steuerbefreiungswürdigen Unterstützungsleistungen seit Jahren lediglich einen Nebenausgabeposten darstellen würden. Dagegen mache der Verwaltungsaufwand, namentlich die Entschädigungen der Stiftungsräte und die Honorare, teils das Doppelte der ausgerichteten Vergabungen aus.