B. Mit Schreiben vom 21. Dezember 2018 stellte die Steuerverwaltung des Kantons Bern, Abteilung Recht und Koordination (fortan: Steuerverwaltung), der Rekurrentin in Aussicht, dass die Steuerbefreiung per 31. Dezember 2018 widerrufen werde, da die Voraussetzungen für die Steuerbefreiung nicht mehr gegeben seien. Gleichzeitig wurde der Rekurrentin das rechtliche Gehör gewährt. Mit Eingabe vom 30. Januar 2019 nahm die Rekurrentin Stellung zum Schreiben der Steuerverwaltung. Nach mehreren Schriftenwechseln widerrief die Steuerverwaltung mit Verfügung vom 28. Januar 2022 die Steuerbefreiung per 31. Dezember 2018.