2.2 Sobald nach etwa 6 Jahren das Haus der Stiftung in D.________, in E.________) verkauft worden ist, verfolgt die Stiftung zudem den Zweck, den Verkaufserlös – via Kinderhilfswerk Schweizer Freunde der SOS-Kinderdörfer, Wabern bei Bern – SOS-Kinderdörfern in G.________ zukommen zu lassen und zwar zu mindestens 50 % speziell SOS-Kinderdörfern in H.________. 2.3 Die Stiftung hat gemeinnützigen Charakter und verfolgt keinen Erwerbszweck. Die Rekurrentin wurde mit Verfügung vom 21. April 2006 rückwirkend per 7. Juli 2005 wegen Verfolgung gemeinnütziger Zwecke von den (damaligen) Staats- und Gemeindesteuern sowie von der direkten Bundessteuer befreit.