2.1 Die Stiftung bezweckt die Linderung von humanitärer Not, die Unterstützung der beruflichen Ausbildung von Kindern und Jugendlichen, die Unterstützung von kulturellen Einrichtungen und Institutionen, stets soweit anderweitig keine Unterstützungsgelder verfügbar sind (Subsidiarität gegenüber öffentlichen, kirchlichen und privaten Institutionen).