betreffend Widerruf der Befreiung von den kantonalen Steuern (Gewinn-, Kapital-, Erbschaftsund Schenkungssteuer) und der direkten Bundessteuer ab Steuerperiode 2019 hat die Steuerrekurskommission den Akten entnommen: A. Die A.________ (fortan: Rekurrentin) ist im Jahr 2005 gegründet worden. Es handelt sich um eine Stiftung im Sinn von Art. 80 ff. des Schweizerischen Zivilgesetzbuches (ZGB; SR 210), deren Zweck in den Statuten wie folgt umschrieben wird (Beilage 7 zum Rekurs und zur Beschwerde vom 5.12.2022): Artikel 2