2. Die Beschwerde betreffend die direkte Bundessteuer 2021 wird teilweise gutgeheissen, soweit darauf einzutreten ist. Die Akten werden zur Neuberechnung der Steuer im Sinn der Erwägungen an die Steuerverwaltung zurückgeschickt. 3. Die Kosten des Verfahrens vor der Steuerrekurskommission werden dem Rekurrenten anteilmässig im Umfang von CHF 1'000.-- zur Bezahlung auferlegt. 4. Es werden keine Parteikosten gesprochen.