5.4.2 Aus der Steuerveranlagung 2020 hinsichtlich der kantonalen Steuern geht hervor, dass das Reineinkommen CHF 2'173.-- betragen hat (pag. 10). Das Reineinkommen bei den kantonalen Steuern war damit positiv, womit kein Vortrag von Investitionskosten möglich ist, da diese bereits im vollen Umfang berücksichtigt werden konnten. Eine Ausscheidung, welcher Teil der zugelassenen Liegenschaftskosten von CHF 97'480.-- auf Investitionskosten entfallen, die dem Energiesparen und dem Umweltschutz dienen, ist damit hinsichtlich der kantonalen Steuern überflüssig.