5.4 Zu den erwähnten Umbaukosten 2020, hinsichtlich welcher der Rekurrent im Steuerjahr 2021 konkret CHF 33'617.-- geltend macht (pag. 30), ist zu bemerken, dass alle der Steuerrekurskommission vorliegenden Rechnungen (vgl. Beilagen zum Schreiben des Rekurrenten vom 18.12.2022) vom Jahr 2020 datieren, womit sie grundsätzlich nicht für einen Abzug im Steuerjahr 2021 qualifizieren.