5.2 Die Steuerverwaltung hat sowohl in den Einspracheentscheiden als auch schon in den Veranlagungen 2021 Unterhaltskosten in Höhe von CHF 4'936.-- zugelassen (pag. 57, pag. 55, pag. 44 und pag. 42). Dieser Betrag ergibt sich durch Addition von CHF 168.10 (________, Rechnung vom 28.1.2021, pag. 16), CHF 318.25 (________, Rechnung vom 23.6.2021, pag. 19), CHF 325.-- (________, Rechnung vom 13.8.2021, pag. 18) und CHF 4'124.25 (________, Rechnung vom 14.10.2021, pag. 17). Die entsprechenden Rechnungen können als Unterhaltskosten hinsichtlich der Steuerperiode 2021 zugelassen werden, da die Rechnungen alle aus dem Jahr 2021 datieren und als Unterhaltskosten qualifizieren.