Andere Lehrmeinungen verweisen für eine praktikable und sachgerechte Lösung hingegen auf das Rechnungsdatum (sog. Soll-Methode; für eine Übersicht der verschiedenen Lehrmeinungen und Justizentscheide siehe Peter Locher, Kommentar zum Bundesgesetz über die direkte Bundessteuer, I. Teil, 2. Aufl., 2019, N. 47 zu Art. 32 DBG). Auch das Bundesgericht hat schon festgehalten, dass praxisgemäss entweder auf den Zeitpunkt der Zahlung der Rechnung oder auf das Rechnungsdatum abgestellt wird (BGer 2C_456/2017 vom 31.10.2017, E. 3.1).