4.3 Im Rekurs- und Beschwerdeschreiben vom 2. Dezember 2022 hat der Rekurrent vorgebracht, dass insgesamt CHF 119'183.-- an Umbaukosten angefallen seien. Aus den Akten ergibt sich, dass dies der Summe entspricht, die B.________ (Verantwortliche für den Umbau) in ihrer "Abrechnung für Veranlagung der Steuerjahre 2020 / 2021 / 2022" vom 31. Dezember 2020 als Gesamtkosten ausweist (pag. 51). Diese Summe unterteilt B.________ in CHF 100'850.45 für Unterhalt / Sanierung und CHF 18'333.-- für Neuwerte. Mit Schreiben vom 18. Dezember 2022 hat der Rekurrent der Steuerrekurskommission einen Grossteil der Rechnungskopien zugestellt, welche in dieser Abrechnung erfasst waren.