G. Der Rekurrent hat am 13. Februar 2023 Stellung dazu genommen und ausgeführt, dass die Argumentation der Steuerverwaltung für ihn unverständlich und kompliziert sei. Durch den Umbau habe die Isolation verbessert werden können, was energetisch sinnvoll sei. Die dazugehörigen Folgekosten würden nicht berücksichtigt. Der Kanton Bern befürworte, dass Energieund Umweltmassnahmenkosten auf drei Steuerjahre aufgeteilt werden könnten. Zudem sei offensichtlich, dass eine Rechnung vom 31. Dezember 2020 erst im Jahr 2021 bezahlt werden könne. Er habe die Kosten von CHF 97'480.-- aufgeteilt und wolle diese in den Jahren 2020, 2021 und 2022 anteilmässig in Abzug bringen.