In der Steuererklärung 2021 habe der Rekurrent Unterhaltskosten von CHF 39'775.-- geltend gemacht, die aber nur im Umfang von CHF 4'936.-- das Jahr 2021 betroffen und entsprechend hätten berücksichtigt werden können. Da bei den kantonalen Steuern 2020 ein positives Reineinkommen resultiert habe, sei diesbezüglich ein Vortrag der Kosten, die dem Energiesparen und dem Umweltschutz dienen, ausgeschlossen. Bei der direkten Bundessteuer habe in der Steuerperiode 2020 ein negatives Reineinkommen von CHF 6'774.-- resultiert.