D. Mit Eingangsbestätigung vom 1. Dezember 2022 hat die Steuerrekurskommission den Rekurrenten u.a. aufgefordert, diverse Unterlagen einzureichen, und ihn über die Beweislastverteilung aufgeklärt. E. Am 20. Dezember 2022 hat der Rekurrent der Steuerrekurskommission mitgeteilt, dass er eine nochmalige Überprüfung der Grundlagen wünsche. Seine Investitionen seien sehr hoch gewesen und würden die Einsparung von Energie bezwecken. Mit gleicher Eingabe hat der Rekurrent zahlreiche Unterlagen eingereicht.