C. Der Rekurrent hat dagegen am 2. Dezember 2022 Rekurs betreffend die kantonalen Steuern und Beschwerde betreffend die direkte Bundessteuer bei der Steuerrekurskommission des Kantons Bern (Steuerrekurskommission) erhoben. Er beantragt sinngemäss, dass von den Umbaukosten die Energiesparmassnahmen (ca. CHF 75'000.--) ausgeschieden werden und der dafür vorgesehene Abzug auf die Steuerjahre 2020, 2021 und 2022 aufgeteilt (und damit teilweise vorgetragen) werde. Darüber hinaus rügt er, dass die Steuerverwaltung die den Umbau betreffenden Rechnungen weder im Veranlagungs- noch im Einspracheverfahren eingefordert und überprüft habe.