B. Letztmals mit Einspracheentscheiden vom 3. November 2022 wurde der Rekurrent von der Steuerverwaltung des Kantons Bern, ________ (Steuerverwaltung), für das Steuerjahr 2021 auf ein steuerbares Einkommen von CHF 88'786.-- bei den kantonalen Steuern und CHF 85'039.-- bei der direkten Bundessteuer veranlagt. Bei der Berechnung des Nettoertrags der Liegenschaft wurden Unterhaltskosten von CHF 4'936.-- berücksichtigt. Das steuerbare Vermögen wurde auf CHF ________ festgelegt (pag. 57-55).