A. A.________ (Rekurrent) liess im Jahr 2020 diverse Umbauarbeiten an seiner Liegenschaft in D.________ durchführen. Unter anderem wurde dabei ein Badezimmer in den Geräteraum eingebaut, das Vordach renoviert und die offene Cheminée-Anlage durch einen Holz- Speicherofen ersetzt. Die gesamten Umbaukosten betrugen ca. CHF 120'000.--, wobei von ihm ca. CHF 100'000.-- als Unterhalt eingestuft wurden. Der Rekurrent ging davon aus, dass diese Kosten anteilig in drei Steuerjahren (2020, 2021 und 2022) geltend gemacht werden können, konkret ausmachend je CHF 33'617.-- (gerundet).