2. Die Beschwerde betreffend die direkte Bundessteuer 2021 wird teilweise gutgeheissen. Die Akten werden zur Neuberechnung der Steuer im Sinn der Erwägungen an die Steuerverwaltung zurückgeschickt. 3. Die Kosten des Verfahrens vor der Steuerrekurskommission werden der Rekurrentin anteilmässig im Umfang von CHF 700.-- zur Bezahlung auferlegt. 4. Es werden keine Parteikosten gesprochen.