Vorliegend obsiegt die Rekurrentin zu ca. 50 %, indem ihr die beantragten Abzüge bzw. die Herabsetzung in etwa in diesem Umfang gewährt werden. Die Verfahrenskosten in Höhe von total CHF 1'400.-- werden der Rekurrentin im Umfang des Unterliegens bzw. in Höhe von CHF 700.-- zur Bezahlung auferlegt und sind mit dem geleisteten Kostenvorschuss zu verrechnen.