5. Spiegelbildlich zur Gewährung des Säule 3a-Abzugs sind die weiteren Vermögenswerte der Rekurrentin im 2021 um CHF 14'232.-- (CHF 21'115.-- Säule 3a-Abzug abzüglich des bereits im vorinstanzlichen Verfahren gewährten Abzugs in Höhe von CHF 6'883.--) herabzusetzen (pag. 87, Ziff. 4.1). 6. Der Rekurs und die Beschwerde werden somit teilweise gutgeheissen. Die Akten werden zur Neuberechnung der kantonalen Steuern und der direkten Bundessteuer im Sinn der Erwägungen an die Steuerverwaltung zurückgeschickt.