Insofern kann festgehalten werden, dass sie die seitens der Steuerverwaltung vorgenommene Aufteilung nicht beanstandet hat. Aus den Akten geht auch nicht hervor, dass die Rekurrentin im Rahmen ihrer selbständigen Erwerbstätigkeit saisonalen Schwankungen unterliegen würde, so dass die Steuerrekurskommission ebenfalls von einer gleichmässigen Verteilung des Jahresumsatzes und von einem massgeblichen Erwerbseinkommen von CHF 71'159.-- für das zweite Halbjahr 2021 ausgeht. Der grosse Säule 3a-Beitrag beträgt somit CHF 14'232.-- (20 % von CHF 71'159.--). Gesamthaft steht der Rekurrentin damit ein Säule 3a-Abzug für das 2021 von CHF 21'115.-- (CHF 6'883.-- plus CHF 14'232.--) zu.