g von Ziff. 5.6 des KS 18 zu kombinieren (wie dies schon die Steuerverwaltung in ihrer Vernehmlassung vorbringt). Diese Lösung erfordert jedoch, dass das von der Rekurrentin in der zweiten Jahreshälfte erzielte Einkommen ermittelt werden kann (in diesem Sinn Gladys Laffely Maillard in: Commentaire de la loi sur I'mpôt fédéral direct, 2. Aufl., 2017, N. 76 zu Art. 33 DBG). Aus den Akten ergibt sich nicht, welchen Anteil vom Einkommen die Rekurrentin in welcher Jahreshälfte erwirtschaftet hat.