so explizit St. Galler Steuerbuch StB 045 Nr. 9 "Beiträge an die gebundene Selbstvorsorge [Säule 3a]", abrufbar unter: , Menu: "Steuern & Finanzen > Steuern > Steuerbuch und rechtliche Grundlagen > Inhaltsverzeichnis" [abgerufen am 1.11.2023], Ziff. 6.4), ausmachend für 2021 CHF 6'883.-- (8 % von CHF 86'040.--, dem oberen Grenzbetrag gemäss Art. 8 Abs. 1 BVG mit Stand 1.7.2021). Da keine anderweitigen Anhaltspunkte vorliegen und dieser Punkt bei den Parteien auch unbestritten ist, ist davon auszugehen, dass die Rekurrentin diesen Beitrag periodengerecht eingezahlt hat.