D. Die Steuerverwaltung hiess die Einsprache mit vordatierten Einspracheentscheiden vom 24. November 2022 insofern gut, als dass sie die beantragte Rückstellung von CHF 22'500.-- akzeptierte (pag. 87 und pag. 83). Der Abzug für den Säule 3a-Beitrag sowie das Vermögen wurde belassen, wie bereits mit den Steuerveranlagungen vom 8. September 2022 festgesetzt (pag. 87 und pag. 83). Hinsichtlich des nicht berücksichtigten Säule 3a-Beitrags merkte die Steuerverwaltung an, dass für Arbeitnehmer, die einer Vorsorgeeinrichtung der 2. Säule