C. Dagegen erhob die Rekurrentin am 8. September 2022 Einsprache (pag. 54-53). Sie beantragte, dass die Rückstellungen akzeptiert und dass auf die Reduktion des Säule 3a-Beitrags unter gleichzeitiger Vermögensaufrechnung verzichtet werde. Am 16. September 2022 reichte die Rekurrentin unaufgefordert eine detaillierte Begründung zu ihrer Einsprache ein (pag. 81- 55). Die Rückstellung sei gerechtfertigt, sie würde noch nicht bezahlte AHV-Beiträge der Jahre 2020 und 2021 betreffen.