Im Unterschied zur Selbstdeklaration wurden der Rekurrentin CHF 22'500.-- an steuerbarem Erfolg aus selbständiger Erwerbstätigkeit aufgerechnet, die geltend gemachten Säule 3a-Beiträge um CHF 27'533.-- auf CHF 6'883.-- gekürzt und das Vermögen spiegelbildlich um CHF 27'533.-- erhöht (pag. 48 und pag. 44). Die Steuerverwaltung begründete dies damit, dass die Rückstellungen unbegründet seien. Hinsichtlich der Säule 3a-Beiträge führte sie aus, dass, soweit diese steuerlich nicht abgezogen werden könnten, diese von der Vorsorgeeinrichtung zurückgefordert werden müssten.