B. Mit vordatierten Veranlagungsverfügungen vom 8. September 2022 veranlagte die Steuerverwaltung des Kantons Bern, ________ (Steuerverwaltung), die Rekurrentin für das Jahr 2021 auf ein steuerbares Einkommen von CHF 141'660.-- bei den kantonalen Steuern (pag. 48) und von CHF 157'810.-- bei der direkten Bundessteuer (pag. 44). Das steuerbare Vermögen wurde auf CHF 186'368.-- festgelegt (pag. 47). Im Unterschied zur Selbstdeklaration wurden der Rekurrentin CHF 22'500.-- an steuerbarem Erfolg aus selbständiger Erwerbstätigkeit aufgerechnet, die geltend gemachten Säule 3a-Beiträge um CHF 27'533.-- auf CHF 6'883.-- gekürzt und das Vermögen spiegelbildlich um CHF 27'533.-- erhöht (pag.