Einmalzahlungen aus Vorsorgewerken würden der Besteuerung von Kapitalleistungen aus Vorsorge unterstehen. Hierbei verweist der Vertreter auf den Entscheid der Steuerrekurskommission vom 17. Februar 2004 (RKE 4626 NP/DB 2001, E. 2), in welchem festgehalten sei, dass Nachzahlungen der Invalidenversicherung (IV) als Kapitalabfindung für wiederkehrende