CHF 8'724.30 für die Kantons- und Gemeindesteuern und von CHF 1'534.65 für die direkte Bundessteuer auferlegte. Bei den Bussen ging die Steuerverwaltung von Fahrlässigkeit aus und setzte den Bussenfaktor auf das Minimum von 0.33 des vorenthaltenen Steuerbetrags fest. Weiter wurden ihr Gebühren von CHF 300.-- auferlegt.